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Verfasst am: 06.09.2005 [08:25]
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christian
Themenersteller
Dabei seit: 21.11.2004
Beiträge: 509
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<!--quoteo--><div class='quotetop'>ZITAT</div><div class='quotemain'><!--quotec-->Heise geht nach Karlsruhe aus dem Bereich Sonstiges Der große Streit um kleine Links geht in die ultimative Runde. Der Heise Verlag will gegen das vom Oberlandesgericht München (OLG) im Rahmen eines Verfügungsverfahrens erlassene Verbot von bestimmten Links Verfassungsbeschwerde einlegen. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse werde durch das Verbot unzulässig eingeschränkt, so die Verlagsleitung. Maulkorb für die Presse Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf hatte im Auftrag von acht Unternehmen der Musikindustrie (darunter BMG, edel, EMI, Sony, Universal und Warner) im Januar per Abmahnung versucht, die Berichterstattung zur Kopiersoftware AnyDVD sowie den Verweis auf die Website des Herstellers SlySoft zu unterbinden. Neben dem Heise-Verlag haben auch andere Medien diese Abmahnung erhalten, darunter auch onlinekosten.de. Der Heise-Verlag verweigerte die Unterlassung, wurde aber im anschließenden Verfügungsverfahren vom Landgericht München zur Löschung des Links verdonnert. Die Berichterstattung sei zwar legitim, so das Gericht, der Verweis zum Hersteller einer hierzulande illegalen Software ginge aber zu weit. Der Argumentation, das Links wesentlich zur Arbeit der Online-Presse gehören, wollte auch die Berufungskammer beim OLG nicht folgen und wies die Berufungsanträge beider Parteien zurück. Kernbereich der Pressefreiheit Inzwischen liegt die schriftliche Begründung des OLG vor. Darin attestierten die Richter der Redaktion "kritische Distanz" und konnten auch eine konkrete Anleitung zu Urheberrechtsverletzungen nicht erkennen. Die freie Themenwahl der Redaktion sei ein "Kernbereich der Pressefreiheit", die von der Musikindustrie geforderte Unterbindung der Wiedergabe von Werbeaussagen sei nicht begründet. Allerdings müsse der Link entfernt werden. Denn bei einem Verweis auf Slysoft gehe es nicht um Pressefreiheit, sondern die "weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf." Nicht nur für Heise ist ein Link allerdings wesentlicher Bestandteil des Online-Journalismus. Heise-Online Chefredakteur Christian Persson fasst es so zusammen: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Dem ist nichts hinzuzufügen. Es bleibt zu hoffen, dass Karlsruher Richter mehr im Internet surfen als Münchner.<!--QuoteEnd--></div><!--QuoteEEnd--> Falls Du eine gute Website kennst, trag sie ein bei http://www.yomada.net. Damit auch andere davon profitieren können.
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Verfasst am: 06.09.2005 [15:46]
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schaelle
Dabei seit: 12.12.2004
Beiträge: 204
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Hehehe |