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Verfasst am: 22.06.2006 [13:08]
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christian
Dabei seit: 21.11.2004
Beiträge: 509
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Gem. einem Urteil des Schw. Bundesgerichtes unterstellt sich ein Vermittler von Lawinenspielen, Schneeballsystemen usw. stillschweigend einem Auskunfts- und Beratungsvertrag. Gem. dem Rechtergremium muss der Vermittler aus diesem grund seine Kunden über die Risiken einer Geldanlage aufklären. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Im vorliegenden Fall musste der vermittler 50% des eingesetzten Kapitals an den geschädigten resp. dessen Erben zurückzahlen! Ich finde das Urteil absolut positiv und richtig! Also Vorsicht, wer in Foren oder anderen Internetseiten Werbung für so schräge Sachen macht und der Schweizerischen Gerichtsbarkeit unterworfen ist!!!! Falls Du eine gute Website kennst, trag sie ein bei http://www.yomada.net. Damit auch andere davon profitieren können.
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