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Unbeantwortetes Thema

Schenkkreis und Schneeballsysteme


Autor Nachricht
Verfasst am: 22.06.2006 [13:08]
christian
Dabei seit: 21.11.2004
Beiträge: 509
Gem. einem Urteil des Schw. Bundesgerichtes unterstellt sich ein Vermittler von Lawinenspielen, Schneeballsystemen usw. stillschweigend einem Auskunfts- und Beratungsvertrag. Gem. dem Rechtergremium muss der Vermittler aus diesem grund seine Kunden über die Risiken einer Geldanlage aufklären. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Im vorliegenden Fall musste der vermittler 50% des eingesetzten Kapitals an den geschädigten resp. dessen Erben zurückzahlen!

Ich finde das Urteil absolut positiv und richtig! Also Vorsicht, wer in Foren oder anderen Internetseiten Werbung für so schräge Sachen macht und der Schweizerischen Gerichtsbarkeit unterworfen ist!!!!

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