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Thema mit vielen Antworten

Preis in den AGB verstecken gilt nicht!

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Autor Nachricht
Verfasst am: 24.04.2007 [13:47]
asur
Dabei seit: 20.04.2007
Beiträge: 7
Also bis jetzt ist Funkstille,
als ich das erste mal nachgefragt hatte, kam die Antwort recht fix...
Vlt. ist es jetzt ja endlich vorbei icon_wink.gif
Verfasst am: 27.04.2007 [11:04]
asur
Dabei seit: 20.04.2007
Beiträge: 7
Weiterhin alles still icon_wink.gif
Verfasst am: 28.04.2007 [13:22]
asur
Dabei seit: 20.04.2007
Beiträge: 7
Ich finde das mittlerweile schon fast lustig,
jetzt unterstellen die mir Betrugsabsichten!
------------------------------------------------------
Hallo ihr Abzocker!

Habt Ihr mal die aktuelle Rechtsprechung verfolgt?
Habt Ihr, denn soweit ich weiß habt Ihr schon einen Prozess am AG München verloren!
Kennt Ihr den §3 des AGBG?
Darüber hat der Richter Euch doch sicherlich aufgeklärt!

Keine versteckten Preise in den AGB´s!!!
Die ist eine überraschende Klausel, daher werden die AGB unwirksam!
Aber das wißt Ihr wohl bereits schon...

Von mir bekommt Ihr KEIN Geld,
und nach deutschem Recht werdet Ihr auch nie welches bekommen.

Also nochmal, laßt mich in Ruhe!

Gruß


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: "lebensprognose.net Support" <service@lebensprognose.net>
> Gesendet: 27.04.07 14:06:51
> An: ...( @ )web[dot]de
> Betreff: Anzeige folgt - Bitte E-Mail dazu lesen


>
> Sehr geehrter Herr Karl Hein,
>
> Sie haben sich am 2007-03-06 mit der eMail-Adresse "...@web.de" und Ihrer IP-Adresse ...im Internet auf der Webseite lebensprognose.net angemeldet und haben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen akzeptiert. Aus dem dadurch zustande gekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung in Höhe von 59,00 Euro.
>
> Eine Postzustellung haben wir aufgrund Ihrer falschen Angaben vom 2007-04-07 nicht erwirken können, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung zu verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen.
> Nach § 263 StGB stellt dies einen Betrugstatbestand dar und ist strafbar!
>
> Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 62,50 Euro bis spätestens zum 04.05.2007 zu entrichten.
>
> Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf das unten stehende Konto:
>
> Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I / Internetservice
> Kontonummer: 104 713 621
> Bankleitzahl: 505 922 00
> Kreditinstitut: Volksbank
> Verwendungszweck: LEPRO-775682/938827
>
> Restbetrag: 62,50 Euro
>
> ------------------------------------------------
> IBAN: DE50 5059 2200 0104 7136 21
> SWIFT-BIC: GENODE51DRE
> ------------------------------------------------
>
> Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, werden wir ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Vorgang umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln.
> Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass hierdurch weitere Kosten entstehen werden, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.
>
>
> ------------------------------------
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr Lebensprognose-Team

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 28.04.2007 um 13:23.]
Verfasst am: 29.04.2007 [12:27]
joe
Dabei seit: 07.04.2002
Beiträge: 1225
Die sind ja penetranter als Mistfliegen. Erst brettern die mit der Preisangabe in den AGB im freien Fall auf die Schnauze (oh welch Wunder). Und jetzt findet sich eine Preisangabe auf der Startseite. Allerdings ist die so versteckt, daß man die bestenfalls zufällig findet (ganz unten im Footer-Text ist im letzten Satz ganz beiläufig erwähnt, daß der Firlefanz 59,-¤ kosten soll - ich mußte bei der Standardgröße meines Browser-Fensters ziemlich weit nach unten Scrollen). Der im Endkundengeschäft verpflichtende Hinweis auf die gesetzliche MwSt von 19% fehlt auch... Ob das Rücktrittsrecht im Fernabsatz für dieses Angebot greift, kann ich nicht beurteilen. Aber falls ja, dann fehlt auch diese Belehrung. Also schon mal mehrere abmahnungswürdige Patzer - melde das einfach schon mal dem Verbraucherschutz.

@Christian:
Sind solche Geschäftspraktiken in der Schweiz legal? Ich frag jetzt nur mal so blöd, weil man ja auf die Idee kommen könnte, daß die einfach zu faul waren, sich mit den Gesetzen anderer Länder auseinanderzusetzen, in denen die ihre "Dienstleistung" anbieten.

@Asur:
In Deinem Fall hast Du Dir selbst eine Stolperfalle eingebaut. Dadurch, daß Du gefälschte bzw. erfundene Daten eingegeben hast, können die Dir -zumindest theoretisch- tatsächlich an den Karren fahren. Das hättest Du vielleicht gleich erwähnen sollen, dann hätte ich Dir sofort zum Anwalt geraten. Wenn die von ihrerer Seite aus aktiv werden und tatsächlich Anzeige wegen Betrugs erstatten, dann könnten die damit sogar durchkommen. Das solltest Du also schleunigst korrigieren und Dir einen Anwalt suchen.

Du kannst Dich IMHO nur noch durch Androhung einer Gegenklage wegen Betrugversuchs aus der Affäre ziehen. Damit müßtest Du nach meinem Rechtsverständnis sogar echte Chancen haben (aber das kann Dir der Anwalt genauer sagen). Für mich sieht die Sache so aus: Preisangaben müssen gut sichtbar angebracht werden. Das ist hier definitiv nicht der Fall - ganz im Gegenteil. Die Indizien (erst der Fall am AG München und jetzt das bewußte Verstecken der Preisangabe ganz am Ende des Footer-Textes) sprechen deutliche Worte über die Geschäftspraktiken und -Ziele dieser Firma. Meine persönliche Meinung darüber behalte ich für mich (die wäre nicht jugendfrei).

Achja: Schweizer Laden mit Telefonnummern aus der Slowakei. Wohl dem, der dabei Böses denkt...

-joe-

[NACHTRAG]
Nach einigem Rumgeklicke habe ich doch noch die Info über das Rücktrittsrecht gefunden (unter Kundeninfos). Nach aktueller Rechtsprechung wird diese Belehrung in dieser Form aber keinesfalls Bestandteil des Vertrags (höchstens sie wird im Bestellverlauf nochmal angezeigt und muß abgenickt werden, um die Bestellung überhaupt abzuschließen zu können oder sie kommt mit der Bestätigungsmail an - wobei sich die Gelehrten in diesem Fall immer noch darüber streiten, ob das der im Gesetz geforderten "Schriftform" genügt).


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.04.2007 um 12:39.]

while(!asleep()) sheep++;
Verfasst am: 29.04.2007 [18:29]
christian
Themenersteller
Dabei seit: 21.11.2004
Beiträge: 510
Joe

In der Schweiz ist eigentlich alles legal... wo kein Kläger, da kein Richter. Aber ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem eine Person mit Wohnsitz in der CH Probleme mit der FA hatte. Also.... Home sweet home... da mach ich mir keinen Dreck.

Wundern tut mich, dass die nicht wie <a href="http://www.wissenswert.in/2007/04/27/meinungsfreiheit-und-die-firma-ongate-gmbh/" target="_blank">Ongate</a> wie wild um sich schlagen.... mal gucken, vielleicht kommt das noch.

Asur.... Der Rat von Joe ist echt gut! Wer sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Leistungen erschleicht... der könnte evtl. eins auf die Fingerchen bekommen.

Gruss
Christian

Falls Du eine gute Website kennst, trag sie ein bei http://www.yomada.net. Damit auch andere davon profitieren können.
Verfasst am: 29.04.2007 [23:51]
joe
Dabei seit: 07.04.2002
Beiträge: 1225
Daß es in der Schweiz im Allgemeinen mit etwas mehr gesundem Menschenverstand zugeht als in D, weiß ich schon. Hab da ja mal ne Zeit lang gearbeitet (naja, in Schaffhausen - als Grenzgänger icon_wink.gif ). Aber das Verschleiern eines kostenpflichtigen Angebots gehört in der Schweiz auch nicht unbedingt zu den guten Sitten geschweige denn zur Tagesordnung - auch wenn's vielleicht nicht explizit verboten ist.

Daß die (noch) nicht um sich schlagen liegt vielleicht einfach daran, daß deren Zielgruppe einfach weniger Wind macht (mal ganz blöd gesagt: esoterisch angehauchte Hausfrau vs. genervter Webmaster). Vermutlich würden die auch eine Ladung Juristen beschäftigen, wenn sich eine User-Front bilden würde, die ein gewisses Maß an "Öffentlichkeitsarbeit" leistet. Aber vielleicht wacht auch der Verbraucherschutz irgendwann nochmal auf und klopft denen wegen unlauterem Wettbewerb auf die Finger...

Solange die halbwegs schlau sind und die eine oder andere Forderung gegen wehrhafte User einfach fallenlassen, werden die jedenfalls nicht so schnell nochmal ungebremst gegen die Wand rennen wie beim AG München. Wie Du schon gesagt hast: wo kein Kläger, da kein Richter.

-joe-

while(!asleep()) sheep++;
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