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Verfasst am: 27.01.2004 [15:38]
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smartsammler
Themenersteller
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 455
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Hallo,
ist es erlaubt bestimmte verpflichtende Inhalte, oder die Wege (Links) zu diesen nur mit bestimmten Technologien verfügbar zu machen, wenn man darauf hinweißt, dass diese Bedingungen erfüllt werden müssen?
Beispiel:
Ich nute das CSS Pseudoelement :after bzw. :before um hinter bzw. vor Werbung eine Grafik einzubinden, die erkenntlich macht, dass dies Werbung ist. Wie ihr unter <a rel='nofollow' href='outbound.php?url=http://www.sachen-fuer-webmaster.de/artikel/157.html' target='_blank'>I-net und Recht</a> nachlesen könnt muss man ja kenntlich machen, dass es sich um Werbung handelt. Das CSS-Pseudoelement :after und content:url(...); wird aber nur von Opera ab 6.x und Gecko-Browsern interpretiert, das heißt, dass IE-Surfer gar nicht sehen, dass es Werbung ist und mich dann dafür verantwortlich machen könnten. Wenn ich jedoch dazu schreibe, dass nur für Opera-Surfer Werbung ausgezeichnet wird und für die anderen nicht, mache ich mich dann immer noch starfbar?
Mit freundlichen Grüßen
smartsammler
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Verfasst am: 27.01.2004 [19:47]
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joe
Dabei seit: 07.04.2002
Beiträge: 1225
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Die einfachste Lösung wäre, die Werbung einfach wegzulassen. Damit mußt Du dann in etwa 0 Minuten Zeit investieren, um eine allgemein funktionierende Lösung zu finden (denn: Zeit kostet bekanntlich auch Geld).
Die Alternative wäre, einfach zwei Bilder nebeneinander (ohne :after) anzuzeigen. Also einfach zwei direkt aufeinander folgende img-Tags für das Banner und das hochkant stehende "Werbung"-Bild (oder mit was Du die Banner auch immer als Werbung kenntlich machen willst).
cu
Joe
while(!asleep()) sheep++;
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Verfasst am: 28.01.2004 [18:51]
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smartsammler
Themenersteller
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 455
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Vielen Dank für die Antwort, aber ich meinte das eher allgemeiner. Das solte nur einbeispiel sein.
Und Werbung werd ich wahrscheinlich eh nicht auf meine Seiten packen, da Werbung oft nervt und ich mich dann noch um so Sachen wie Gewerbeschein etc. kümmern müsste und ich noch nicht volljährig bin... Aber als Schüler hat man ja eh zu viel Zeit 
Mit freundlichen Grüßen
smartsammler
PS: Ein anderes Beispiel wäre ein <a href="http://" target="_blank">Spamschutz</a> in einem Impressum, der auf JS basiert, Browser ohne JS könnten die Mailadresse dann nicht anzeigen.
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Verfasst am: 28.01.2004 [20:20]
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joe
Dabei seit: 07.04.2002
Beiträge: 1225
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Achjetzt wird's Licht ...
Grundsätzlich hast Du als Betreiber natürlich immer das Recht/die Möglichkeit, zu verlangen, daß bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor jemand Deine Site besucht/besuchen darf. Ob sich darum allerdings bei nem frei zugänglichen Angebot jemand schert, ist ne ganz andere Frage...
Nur als Vergleich:
Du hängst ein Werbeplakat an eine Litfassäule und schreibst drauf: "Dieses Plakat darf nur mit Hilfe einer gelben Sonnenbrille im Kopfstand und einem Blutalkoholspiegel von mindestens 1,5 Promille betrachtet werden." Das findet zwar sicher jeder Passant amüsant, aber ohne einen "Torwächter", hilft Dir der Spruch überhaupt nichts.
Sprich: Entweder Du machst ne geschlossene Benutzergruppe aus der Angelegenheit, oder Du verhinderst technisch den Zugriff, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind (Stichwort: Browser- und Plugin-Check). Das Recht dazu hast Du jedenfalls (wer sollte Dir sowas auch verbieten und aus welchem Grund).
cu
Joe
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