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Thema ohne neue Antworten

2 Fragen


Autor Nachricht
Verfasst am: 02.06.2005 [12:53]
Seaser
Themenersteller
Dabei seit: 02.06.2005
Beiträge: 2
hiho erstmal ^^

ich habe eine Website (ach neiin? icon_biggrin.gif). Außerdem habe ich diese Disclaimervorlage gefunden die ich sehr gut finde ^^. Aber zu meiner ersten Frage: Muss ich unbedingt meine Adresse angeben?

Wir sind momentan auf einem ziehmlichen Japan Kult Tripp und haben in diesem Zuge den KombuchaPilz entdeckt. Das ist ja eine Sache aus dem häuslichen Gebrauch. Man darf ja bei e-bay Sachen aus dem häuslichen Gebrauch verkaufen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Darf ich das auch? Dazu kommt ja nochmal, dass diese Pilzkultur mehr oder weniger ein Nahrungsmittel ist.
Verfasst am: 02.06.2005 [14:55]
smartsammler
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 455
Hallo,
ja, du musst deine Adresse angeben, da es sonst ja gar nichts bring icon_wink.gif

Warum sollte das verboten sein? Gilt der Pilz als verbotenes Rauschmittel/ verbotene Droge? Auf ebay werden ja auch Zigaretten und Tabak verkauft, also dürfte ebay nichts dagegen haben.

Wie immer INAL

Mfg
smartsammler
Verfasst am: 03.06.2005 [16:23]
duke
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 272
@smartsammlericon_biggrin.gifer Pilz? IMHO Nope!

Es braucht die Rechenpower eines Pentium, 16 MB RAM und 1 GB Festplattenspeicher, um Win95 laufen zu lassen.

Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht... icon_wink.gif
Verfasst am: 08.06.2005 [07:19]
Seaser
Themenersteller
Dabei seit: 02.06.2005
Beiträge: 2
nein der ist vollkommen legal. Man stellt mit ihm ein probiotisches Getränk her ^^. Also ist es nicht illegl die ohne Gewerbe (Also theoretisch ohne steuerliche abgaben) zu verkaufen? Sicher? http://www.sachen-fuer-webmaster.de/community/forum/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/wink.gif
Verfasst am: 08.06.2005 [13:04]
joe
Dabei seit: 07.04.2002
Beiträge: 1225
Disclaimer:
Wenn's um Adresse geht, dann meinst Du sicher das Impressum, oder? Und ja, dort mußt Du Deine Adresse angeben.

Verkauf:
Ohne Gewerbe darfst Du keinen Handel betreiben (und genau das willst Du machen). Du willst eine Ware (die Pilze) zum Zweck des Verkaufs produzieren. Das darfst Du nicht mit dem Privat-Verkauf von überflüssig gewordenen Dingen aus dem Haushalt verwechseln.

Wie das mit einer Überschußproduktion bei Nahrungsmitteln aussieht, kann ich Dir nicht konkret sagen. Da geht's sicher auch um die Menge und die erzielten Gewinne. Mach Dich einfach mal bei der zuständigen IHK oder dem Finanzamt schlau. Die können auch verbindliche Aussagen treffen, auf die Du Dich im Zweifelsfall jederzeit berufen kannst. Ein kurzer Anruf mit Bitte um schriftliche Bestätigung tut's da im Allgemeinen.

cu
Joe

while(!asleep()) sheep++;
Verfasst am: 04.01.2012 [14:13]
referenzen
Dabei seit: 07.11.2011
Beiträge: 4
Ich finde das Forum wirklich interessant und spannend icon_smile.gif